In einem
Gastkommentar in der österreichischen Zeitung „Der
Standard“ schreibt der Politikwissenschaftler
Rainer Bauböck unter der Unterschrift „Wahlrecht ohne Grenzen“ über ein mögliches Wahlrecht für Österreicher im Ausland.
Sehr theoretisch, na ja wie eben für einen Sozialwissenschaftler üblich werden die Argumente abgewogen.
Folgende Argumente werden gebracht:
1. Eine solche Ausweitung des Wahlrechts wird in erster Linie von jenen Parteien betrieben, die sich davon einen Stimmenzuwachs erwarten.
2. Der Verdacht, dass die schon lange im Ausland lebenden Bürger leichter manipuliert werden können, weil sie zu weit weg vom politischen Tagesgeschehen sind, um sich gut informierte Meinungen zu bilden.
3. Der dritte und wohl gewichtigste Einwand lautet, dass jene, die im Ausland leben, den Gesetzen des Staates nicht unterworfen sind und daher auch keinen Anspruch auf Vertretung in der Gesetzgebung haben.
Wobei das Argument Nr. 1 gleich verworfen wird. Auch dem Argument der Manipulation wird von Bauböck im Zeitalter von Internet und Satelliten-TV als nicht relevant erachtet. (Mit einem schönen Seitenhieb auf wahlkämpfende Politiker).
Aber dann kommt eine Festkrallung dass sich Bürger im Ausland einer anderen Rechtssprechung unterliegen. Und dann beginnt auch schon die Vermischung von meines Erachtens unterschiedlichen Aspekten. Zu Recht wird beschrieben, dass nur Auslandsösterreicher in erster Generation das Wahlrecht haben sollten. Da ja diese ja von Erfahrungen als „Inlandsösterreicher“ mit dem Staat sammeln konnten. Baupöck unterstreicht nun die Forderung auch nach einem Wahlrechtsänderung zu Gunsten der Immigranten.
Ich stimme auch diesem Argument zu. Denn als Steuerzahler in Deutschland mit österreichischem Reisepass hätte ich auch gerne meine Stimme bei der letzten Bundestagswahl abgegeben.
Wien hat ja hier eine Vorreiterrolle beim
Wahlrecht für Ausländer eingenommen, wobei aber auch hier nur auf Bezirksebene gewählten werden kann und nicht auf Landesebene - naja immerhin. Aber diese Umsetzung halte ich unter den gegebenen politischen Umständen, egal ob Deutschland oder Österreich nicht realistisch. Deshalb kommt die Gleichsetzung von Auslandsösterreicher-Wahlrecht und Wahlrecht für Einwanderer mit ausländischem Pass in Österreich einer Beerdigung aller Bestrebungen für Auslandsösterreicher-Wahlrecht gleich.
Ich trete schon seit langem für ein Wahlrecht für Auslandsösterreicher ein. Das
italienische Modell erachte ich dabei als äußerst interessant.